AGB der Schweizer – Consulting

Geschäftskunden

 

1. Allgemeines

1.1. Die Tätigkeit der Schweizer - Consulting ist die Beschaffung und Vermittlung von qualifiziertem Fach- und Führungspersonen im Firmenkundenauftrag. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der Schweizer - Consulting im Geschäftsfeld der Personalbeschaffung/Arbeitsvermittlung.

1.2. Seitens der Schweizer – Consulting wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch einen:

a,Unterzeichneten Personalsuchauftrag, b, mündlichen Auftrag, c, Auftrag per E-Mail, d, Angebot (Bewerberprofil) begründet.

1.3. Die Schweizer - Consulting übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.

1.4. Die Schweizer – Consulting übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.

1.5. Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der Schweizer - Consulting, schließen eine Haftung der Schweizer - Consulting aus.

1.6. Vereinbarungen, die von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform

.

2. Besondere Geschäftsbedingungen für Personalvermittlungstätigkeit

2.1. Der Arbeitgeber verpflichtet sich alle für den Vertrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung

benötigten Informationen und Daten der Schweizer – Consulting zur Verfügung zu stellen.

2.2. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber von der Schweizer - Consulting zur Verfügung gestellt werden, sind streng vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

2.3 Bewerbervorschläge, welche durch die Schweizer - Consulting dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich der Entscheidungsfindung zur Festeinstellung, sei es zur ANÜ, oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Sie dürfen ausschließlich zum Zwecke unserer Vermittlung verwendet  werden und dürfen ohne unsere Zustimmung, nicht an Dritte weitergereicht oder gar selbst vermittelt werden. Wird dagegen verstoßen, ist eine Zahlung, begründet durch Geschäftsschädigung, von 10.000,- € zzgl. des aktuellen Umsatzsteuersatzes sofort fällig.

 

3. Honorarvereinbarungen

3.1 Honorarvereinbarungen im Rahmen der Personalbeschaffung - im Auftrag eines Unternehmens. Die Höhe des Honorars für einen kompletten Personalsuchauftrag, zu zahlen durch den Arbeitgeber, beträgt zwischen 10% und 20% des Jahresbruttogehaltes zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.

3.2 Als Grundlage für die Berechnung der Provision, hat der Arbeitgeber der Schweizer - Consulting folgende Daten aus dem Arbeitsvertrag mitzuteilen: Dauer der Beschäftigung, Anzahl der Wochen-stunden und die vorgesehene Entlohnung der Arbeitskraft. Werden diese Angaben nachträglich geändert, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese Daten unverzüglich an die Schweizer - Consulting zu übermitteln.

3.3  Von 3.1 abweichende Angebote werden in Schriftform zum speziellen Bewerberprofil unterbreitet.

 

4. Datenschutz

4.1 Der Vermittler erhebt, verarbeitet und nutzt die im Zuge seiner Vermittlung erhaltenen Daten nur, soweit dies für

die Verrichtung seiner Vermittlungstätigkeit nach diesem Vertrag erforderlich ist.

4.2 Weiterleitung von Bewerbervorschlägen an Dritte, ist strengstens untersagt.

Bei Zuwiderhandlung gilt 3.2 der AGB.

5.3 Das Weitere regelt das Bundesdatenschutzgesetz

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Alle Beträge sind netto, zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

5.2 Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug fällig.

 

Stand der AGB: 02.01.2011



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